Interessenvertretung


Vereinszweck ist die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen von unabhängigen, qualifizierten, selbstständigen und hauptberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen. Entsprechend ist der BVSK in den unterschiedlichsten Bereichen des Kfz-Sachverständigen- und Prüfwesens als (rechts)politischer Akteur aktiv. Er bringt sich in entsprechende Debatten und verschiedenste Gesetzgebungsverfahren im Kraftfahrzeugbereich – von der Landes-, Bundes- bis hin zur EU-Ebene – ein.

Ein wichtiges Ziel des BVSK ist, dass vom Verband entwickelte Berufsbild des Kfz-Sachverständigen nachhaltig zu etablieren. Eckpunkte dieses Berufsbildes sind vor allem eine fundierte Berufsausbildung – insbesondere Kfz-Ingenieure, Kfz-Techniker oder Kfz-Meister – sowie der Nachweis einer darüberhinausgehenden besonderen Sachkunde als Sachverständiger im Rahmen einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung oder einer vom BVSK anerkannten Zertifizierung (IfS-Zert, ZAK-Zert). Daneben müssen Sachverständige, um dem Berufsbild des BVSK zu entsprechen, ihre Tätigkeit unabhängig und objektiv ausüben. Insbesondere dürfen sie keiner weiteren Beschäftigung nachgehen, die dies in Frage stellt. Zudem müssen sich alle Mitglieder des BVSK regelmäßig weiterbilden und dies auch nachweisen.

Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet der BVSK mit anderen Branchenakteuren zusammen.

Überdies steht der BVSK seinen Mitgliedern bei Anliegen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite. So gibt er seinen Mitgliedern allgemeine Auskünfte zu berufs-, schadenersatz- und versicherungsvertragsrechtlichen Fragestellungen.